Seminarinhalte
Begriffsklärung nach dem SGB IX
- Begriffsklärung und rechtliche Grundlagen
- Begriffsklärung, Definition und Ziele nach dem SGB IX
- Gesetzliche Verpflichtung für den Arbeitgeber
- Geltung auch für nicht schwerbehinderte Menschen
- Zustimmung des betroffenen Menschen
- Informations- und Beratungspflicht des Arbeitgebers
- Beteiligte Stellen und Behörden
- Zusammenarbeit mit Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung (SV)
- Krankenrückkehrgespräche zwischen Hilfestellung und Sanktion,
- Mitbestimmung des BR
- Erzwingungsrecht für Beschäftigte und Betriebsrat, Schadensersatzansprüche Beschäftigter
- Krankheitsbedingte Kündigung als Ultima Ratio
Chancen, Vor- und Nachteile, Rechtsfolgen
- Vor- und Nachteile für Beschäftigte und Arbeitgeber
- Chancen für das Unternehmen und die Beschäftigten
- Prävention zur Vermeidung von chronischen und Sucht-Erkrankungen, Burnout u.a.
- Kostensenkung durch weniger Krankheitsausfälle, erhöhte Produktivität
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates
- Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des BR
- Darstellung der wichtigsten rechtlichen Regelungen
- Abschluss einer Betriebs-/Integrationsvereinbarung
- Aufbau eines betrieblichen Frühwarnsystems
- Festlegung von Verfahrensabläufen und betrieblichen Präventionsmaßnahmen
Betriebsrats-PRAXIS:
- Möglichkeiten und Grenzen verantwortungsvoller Beratung
- Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung
- Zusammenarbeit mit anderen internen Stellen und externen Institutionen
Besprechung von (Muster-)Betriebsvereinbarungen für das BEM