Informationen zum Arbeitsschutzausschuss (bei Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten; vgl. § 11 ASiG)
Wann ist ein Arbeitsschutzausschuss zu bilden?
- auf Betriebsebene (nicht auf Unternehmensebene)
- bei mehr als 20 Mitarbeitern pro Betrieb (Betriebsstätte)
Wer muss dem Arbeitsschutzausschuss angehören?
- Arbeitgeber bzw. sein Beauftragter
- 2 BR-Mitglieder
- Betriebsärzte
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Sicherheitsbeauftragte
Welche Aufgaben hat der Arbeitsschutzausschuss?
- Anliegen des Arbeitsschutzausschusses zu beraten
- Unterstützung des Arbeitgebers beim Arbeitsschutz und Unfallverhütung
- Unterstützung des Arbeitgebers hinsichtlich menschengerechter Gestaltung der Arbeit
- sicherheitstechnische Überprüfung der Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmittel vor Inbetriebnahme bzw. Einführung
- Beobachtung der Durchführung & Einhaltung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
Wie oft trifft sich der Arbeitsschutzausschuss?
Warum müssen 2 Betriebsratsmitglieder dem Arbeitsschutzausschuss angehören?
- umfassende Weitergabe der erhaltenen Informationen an die anderen BR-Mitglieder
- Geltendmachung des Mitbestimmungsrechts
Seminar Arbeitsschutzausschuss